Gönnerschaft
Übernehmen Sie eine Gönnerschaft und ermöglichen Sie damit ein Jahresstipendium für ein Mitglied unseres Nachwuchsförderprogramms. (IOS/Orchesterakademie/Juniorballett)
Als Gönner des Opernhauses geniessen Sie eine Vielzahl von Vorteilen:
- Nennung mit Logo auf der Gönnertafel im Eingangsfoyer des Opernhauses
- Nennung in sämtlichen Publikationen des Hauses (Programmbücher,
Opernhaus-Magazine, Jahrbuch, Saisonprogramm, Abonnements-Magazin, Website) - Einladung zum festlichen Gönner- und Sponsorenabend mit Empfang,
Vorstellungsbesuch und Diner - Als Gönner bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren Firmenanlass im Opernhaus zu feiern.
Der Gönner-Beitrag für juristische Personen beträgt CHF 30'000.-
bzw. CHF 10'000.- für natürliche Personen.
bzw. CHF 10'000.- für natürliche Personen.
Den Gönnerbeitrag können Sie im Kanton Zürich steuerlich geltend machen.