Vertragsbedingungen für Billettkäufe und Gutscheine per Internet
1. Kaufabschluss
Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Opernhaus Zürich AG kommt
mit dem Anklicken des Feldes "Auftrag abschliessen" zustande, nachdem
zuvor bestimmte Sitzplätze in einer bestimmten Vorstellung ausgewählt
wurden und die Kunden- sowie die Kreditkartendaten in die entsprechend
gekennzeichneten Felder eingegeben wurden.
Gekaufte Billette können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.
2. Bezahlung
Die Bezahlung ist nur mittels einer der folgenden Kreditkarten möglich: MASTER-CARD/EUROCARD, VISA, AMEXCO, DINERS.
3. Buchungsgebühren
Für sämtliche Onlinebuchungen wird eine Buchungsgebühr von CHF 5.-- erhoben.
Falls der Kunde die Option „Zustellung (8.00 CHF)“ wählt, erhält er die
Billette per Post an die vom Kunden bezeichnete Versandadresse
zugestellt. Für die Zustellung wird eine Gebühr von CHF 8.- pro Buchung
verrechnet.
Ermässigungen
Ermässigungen, insbesondere für Studenten/Schüler, AHV/IV-Bezüger und
Mitglieder des Zürcher Theatervereins.
Gutscheine
Gutscheine können via Internet nicht geltend gemacht respektive eingelöst werden.
4. Platzangebot
Das Platzangebot für Billettverkäufe via Internet beschränkt sich auf
die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze.
Das Opernhaus behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern
und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen,
wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr
verfügbar ist oder der Genuss der Vorstellung von diesem Platz aus
wesentlich beeinträchtigt ist.
Detailinformationen zu den Sitzplätzen
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Logen in der ersten Reihe mit
Stühlen, in der zweiten bis vierten Reihe mit erhöhten Stühlen
ausgestattet sind. Alle anderen Sitzplätze sind Polstersessel.
5. Spielplanänderungen
Das Opernhaus behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine
Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines andern Werks zu
ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Vorstellung oder die
Besetzung zu ändern. Die definitiven Anfangszeiten sind der Tagespresse
zu entnehmen.
Wird eine Vorstellung abgesagt oder durch die Aufführung eines andern
Werks ersetzt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert oder kann
dem Kunden nach einer Sitzplatzreduktion kein anderer Platz zugewiesen
werden, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises
inklusive Buchungsgebühren. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht
binnen 10 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt am Tag zu
laufen, an welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen
Spielplan hätte stattfinden sollen.
Bei Änderungen der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung
besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.
6. Audiovisuelle Aufnahmen durch das Opernhaus
Das Opernhaus nimmt gewisse Vorstellungen auf Tonbildträger auf. Zu diesem Zweck behält es sich vor, aufgrund der Stellungen der Kameras den Bestuhlungsplan zu ändern. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass solche Aufnahmen im Fernsehen ausgestrahlt , auf DVD herausgebracht oder anderweitig veröffentlicht werden, auch wenn der Kunde auf solchen Aufnahmen zu sehen ist.
7. Bild- und Tonaufnahmen
Den Kunden sind im Opernhaus alle Arten von Bild- und Tonaufnahmen untersagt.
8. Gerichtsstand
Dieser Billettkaufvertrag untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.
Opernhaus Zürich AG, November 2005