Vertragsbedingungen für Billettkäufe und Gutscheine per Internet

1. Kaufabschluss

Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Opernhaus Zürich AG kommt mit dem Anklicken des Feldes "Auftrag abschliessen" zustande, nachdem zuvor bestimmte Sitzplätze in einer bestimmten Vorstellung ausgewählt wurden und die Kunden- sowie die Kreditkartendaten in die entsprechend gekennzeichneten Felder eingegeben wurden.
Gekaufte Billette können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.

2. Bezahlung

Die Bezahlung ist nur mittels einer der folgenden Kreditkarten möglich: MASTER-CARD/EUROCARD, VISA, AMEXCO, DINERS.

3. Buchungsgebühren

Für sämtliche Onlinebuchungen wird eine Buchungsgebühr von CHF 5.-- erhoben.

Falls der Kunde die Option „Zustellung (8.00 CHF)“ wählt, erhält er die Billette per Post an die vom Kunden bezeichnete Versandadresse zugestellt. Für die Zustellung wird eine Gebühr von CHF 8.- pro Buchung verrechnet.

Ermässigungen    
Ermässigungen, insbesondere für Studenten/Schüler, AHV/IV-Bezüger und Mitglieder des Zürcher Theatervereins.

Gutscheine    
Gutscheine können via Internet nicht geltend gemacht respektive eingelöst werden.

4. Platzangebot

Das Platzangebot für Billettverkäufe via Internet beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze.

Das Opernhaus behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist oder der Genuss der Vorstellung von diesem Platz aus wesentlich beeinträchtigt ist.

Detailinformationen zu den Sitzplätzen
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Logen in der ersten Reihe mit Stühlen, in der zweiten bis vierten Reihe mit erhöhten Stühlen ausgestattet sind. Alle anderen Sitzplätze sind Polstersessel.

5. Spielplanänderungen

Das Opernhaus behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines andern Werks zu ersetzen, das Datum oder die Uhrzeit einer Vorstellung oder die Besetzung zu ändern. Die definitiven Anfangszeiten sind der Tagespresse zu entnehmen.

Wird eine Vorstellung abgesagt oder durch die Aufführung eines andern Werks ersetzt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert oder kann dem Kunden nach einer Sitzplatzreduktion kein anderer Platz zugewiesen werden, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises inklusive Buchungsgebühren. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 10 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt am Tag zu laufen, an welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen Spielplan hätte stattfinden sollen.

Bei Änderungen der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.

6. Audiovisuelle Aufnahmen durch das Opernhaus

Das Opernhaus nimmt gewisse Vorstellungen auf Tonbildträger auf. Zu diesem Zweck behält es sich vor, aufgrund der Stellungen der Kameras den Bestuhlungsplan zu ändern. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass solche Aufnahmen im Fernsehen ausgestrahlt , auf DVD herausgebracht oder anderweitig veröffentlicht werden, auch wenn der Kunde auf solchen Aufnahmen zu sehen ist.

7. Bild- und Tonaufnahmen

Den Kunden sind im Opernhaus alle Arten von Bild- und Tonaufnahmen untersagt.

8. Gerichtsstand

Dieser Billettkaufvertrag untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.


Opernhaus Zürich AG, November 2005

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